Agrarrecht
Die Anforderungen an Erzeugung und Handel landwirtschaftlicher Produkte nehmen zu.
Die sichere Versorgung von Lebensmitteln und Futtermitteln zu marktfähigen Preisen bei stetig abnehmender Anbaufläche und höheren Umweltauflagen zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen stellen Erzeuger, Landhandel und Mühlen vor große Herausforderungen. Zunehmende Witterungsunbilden bis hin zu Naturkatastrophen führen zu Qualitätseinbußen und Ernteverlusten mit der Folge, dass Lieferverpflichten nicht eingehalten werden können. Ist dann im Kontrakt eine strikte Lieferverpflichtung vereinbart, drohen Schadenersatzansprüche, welche existenzgefährdend sein können.
Unzureichende Kenntnis der Gesetze und der speziellen Handelsbestimmungen, wie beispielsweise der Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel, der Probenahmebestimmungen für Getreide und Futtermittel und der Hamburger Futtermittelschlussscheine, führen zu falscher Rechtsanwendung und gefährden damit den wirtschaftlichen Erfolg.
Wir helfen Ihnen für Ihren wirtschaftlichen Erfolg, das Recht sicher anzuwenden.
Wir unterstützen Sie bei der Geschäftsanbahnung, erstellen Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Unser besonderes Augenmerk richtet sich darauf, durch eindeutige Vertragsgestaltungen Streitpotential zu vermeiden.
Wir setzen uns dafür ein, dass auftretende Probleme möglichst außergerichtlich in Ihrem Interesse unter Beachtung der wirtschaftlichen Beziehungen gelöst werden. Gemeinsam mit Ihnen werden Lösungsvarianten zur Streitbeilegung entwickelt und umgesetzt.
Zu unseren ständigen Aufgaben gehört die Prüfung von Ansprüchen aus Kontrakten (Verträgen), in denen die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel, die Probenahmebestimmungen für Getreide und Futtermittel sowie die Hamburger Futtermittelschlussscheine einbezogen sind. Insbesondere die in den Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel vorgesehenen kurzen Fristsetzungen, welche das Zivilrecht nicht kennt, bedürfen der strikten Einhaltung durch die Vertragspartner, da anderenfalls Rechtsverluste entstehen.
Unsere anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Geltendmachung und ggf. zwangsweise Durchsetzung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten, z. B. Früchtepfandrechte sowie Ansprüchen aus EU-Fördermitteln.
Wir beraten und unterstützen Sie bei Schulung und Organisation von Mitarbeitern, damit diese die ihnen gestellten besonderen Anforderungen erfüllen können.